29. Werden Schäden, die durch Wasserrohre verursacht wurden, die nicht der eigenen Versorgung dienen, mitversichert?

Wasserleitungen oder Heizungsrohre, die nicht der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen sich aber trotzdem auf dem versicherten Grundstück befinden, sind im Schadensfall mitversichert. Diese Schäden können durch Frost oder Bruchschäden verursacht worden sein. Zu beachten ist, dass die Rohre nicht nur einem gewerblichen Zweck dienen.

 

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