9. Wie ist im Falle eines Schadens vorzugehen?Sollten sie einen Schaden an Ihrem versicherten Gebäude bemerken, ist dies dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Stellen Sie zunächst sicher, dass Sie alles getan haben um den Schaden so gering wie möglich zu halten zum Beispiel durch Kontaktierung der Feuerwehr oder des Notdienstes oder durch Abstellung der Hauptleitungen für Wasser und Strom. Um Ihrer Beweispflicht nachzukommen sollten Sie wenn möglich den Schaden fotografieren und anschließend der Versicherer in Kenntnis setzen.
Denn nur durch eine gute Dokumentation und rechtzeitige Meldung an den Versicherer kann die Wohngebäudeversicherung greifen.
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