5. Wie eine Wohngebäudeversicherung kündigen?Grundsätzlich gilt, dass Sie die Wohngebäudeversicherung mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende kündigen können. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie diese Frist verstreichen lassen. Außerordentliches Kündigungsrecht besteht dann wenn der Versicherer außerordentlich die Beiträge für die Wohngebäudeversicherung anhebt. Darüber hinaus können Sie kündigen wenn der Versicherer einen Schaden nicht begleichen will, obwohl er vertraglich dazu verpflichtet ist. Auf der anderen Seite kann auch der Versicherer aus dem Vertrag aussteigen, wenn er bin in einem Versicherungsjahres mindestens zweimal für Schäden leisten musste.
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