17. Ist die Unterbringung in einem Hotel mitversichert?Ist es auf Grund eines Schadens für den Versicherungsnehmer unzumutbar sich weiter in der Immobilie aufzuhalten, übernimmt die Gebäudeversicherung die Kosten für eine Unterbringung in einem Hotel. Ausgenommen sind Nebenkosten für zum Beispiel Frühstück, Telefon etc.. Die Leistung wird erbracht bis die versicherte Immobilie wieder bewohnbar ist.
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