16. Schadensersatz durch Graffiti

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten der Beseitigung für Graffiti-Schäden an der Außenfassade des versicherten Gebäudes. Reinigungskosten werden allerdings nur bis zu einer Höhe von 3,5 Metern über dem Erdboden mitversichert.
Hierzu zählen allerdings nur Schäden die nach Versicherungsabschluss verursacht wurden.

 

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