15. Werden Einbruchschäden mitversichert?Durch einen Einbruch entstandene Schäden werden von einer abgeschlossenen Gebäudeversicherung übernommen. Dies gilt ausschließlich für Schäden an folgenden Teilen des Gebäudes: Fenster, Fußböden, Türen und Wänden.
Einrichtungsgegenstände werden nicht von der Versicherung übernommen. Für die Einrichtung sollte eine Hausratversicherung abgeschlossen werden.
|
||||