15. Werden Einbruchschäden mitversichert?

Durch einen Einbruch entstandene Schäden werden von einer abgeschlossenen Gebäudeversicherung übernommen. Dies gilt ausschließlich für Schäden an folgenden Teilen des Gebäudes: Fenster, Fußböden, Türen und Wänden.

 

Einrichtungsgegenstände werden nicht von der Versicherung übernommen. Für die Einrichtung sollte eine Hausratversicherung abgeschlossen werden.

 

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