3. Welche Schäden deckt eine Wohngebäudeversicherung nicht ab?

Zu den nicht mitversicherten Schäden gehören grundsätlich alle Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für diese Fälle leistet eine Wohngebäudeversicherung also nicht.

Schäden, die während eines Umbaus oder der Fertigstellung eines Gebäudes entstehen sind ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ebenso nicht mitversichert sind Schäden die vor der Fertigstellung eines Gebäudes mitversichert. Auch Gegenstände, die vom Vermieter eingebracht werden, können nicht abgesichert werden. Hierfür leistet die Hausratversicherung.

Auch Elemtarschäden wie zu Beispiel durch Überschwemmungen, Erdrutsche oder Stürme werden nicht ersetzt, es sei denn, es wurde bei Versicherungsabschluss zusätzlich die Elementarschäden abgesichert. Sollte man die Elementarschäden abgesichert haben, gibt es allerdings auch wieder Ausnahmen. so wird beispielsweise nur bei Sturmschäden ab Windstärke acht geleistet. Für Elemtaschäden gilt des weiteren, dass nur geleistet wird, wenn keine Fahrlässigkeit nachgewisen werden kann.

 

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