2. Welche Leistungen werden durch eine Wohngebäudeversicherung abgesichert?

Die Wohngebäudeversicherung gilt für das versicherte Gebäude sowie alle auf dem Grundstück befindlichen Nebengebäude und Garagen. Mitversichert werden alle "festen" Einbauten, wie zum Beispiel die Küche oder das Bad. Alle durch den Mieter nachträglich eingebauten gegenstände werden in der Wohngebäudeversicherung nicht mitversichert. Hierfür leistet ausschließlich die Hausratversicherung.

Darüber hinaus sind alle Sachen mitversichert, die der Instandhaltung des Gebäudes dienen. Dies sind zum Beispiel die Alarmanlage, Werkzeuge, Markisen oder Antennen.

Abgesichert werden auch Kosten für Abbruch-, Bewegungs-, Schutz- und Aufräumarbeiten, welche im Rahmen eines Schadens auftreten können. Diese Schäden können bei Top-Versicherern mit abgesichert werden. Es empfiehlt sich diese Schäden mit mind. 5 Prozent der Versicherungssumme abzusichern.

Auch Mietausfälle können mitversichert werden. Sollte also ein Gebäude aufgrund aines Schadens nicht bewohnbar sein und dadurch Mietausfälle zu Stande kommen kann eine Wohngebäudeversicherung auch dafür aufkommen.

Auch zusätzliche Risiken wir Leistungswasser-, Brand-, Sturm-, Hagel-,Überspannungsschäden oder Elementarschäden können zu besonderen Konditionen mitversichert werden. Nutzen Sie dazu unseren Vergleich der Wohngebäudeversicherung und stellen Sie die Leistungen gegenüber.

 

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