Immobilienerbschaft - Was gilt zu beachten?

Wenn es um die Immobilienerbschaft geht, so sollten sich sowohl der Erblasser, als auch die späteren Erben rechtzeitig ausreichend mit dem deutschen Erbrecht auseinandersetzen um später auftretende Probleme zu verhindern.

Gerade verheiratete Erblasser sollten sich frühzeitig mit ihren Kindern in Verbindung setzen, wenn es darum geht eine Immobilie zu vererben, in der der Ehegatte noch wohnen bleibt. In diesem Fall sollte man das Wohnrecht entweder testamentarisch festlegen, oder aber in einem Gespräch mit den späteren Erben alles notwendige Besprechen, das eventuell später zu Schwierigkeiten führen könnt.

Erben dürfen sich natürlich zunächst über ein Immobilienerbe freuen. Immobilien sind nach wie vor eine der sichersten Geldanlagen. Sie birgt ein verhältnismäßig geringes Risiko, man kann sie an seinen nachfolgenden Generationen weitergeben, als Altersvorsorge nutzen und steuerlich geltend machen.
Es ist allerdings nicht außer Betracht zu lassen, dass eine Immobilie auch Pflichten mit sich bringt.

Es kann möglicher Weise zu notwendigen Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten kommen, die einen hohen Kostenaufwand erfordern. Schwierigkeiten bringt meist auch die Erbengemeinschaft mit sich, sprich alle Kinder erben die Immobilie gleichermaßen. In diesem Fall muss es zu einer gerechten Einigung kommen, mit der jeder einverstanden ist. Der einfachste Weg ist es meist die Immobilie zu verkaufen und den Erlös unter einander aufzuteilen, vorausgesetzt niemand möchte in der Immobilie leben.