27. Wir das Gebäude gegen Regenwasser versichert?

Bei Regenwasser handelt es sich nach VGB 88 um Leitungswasser. Sollte Regenwasser aus den dafür vorgesehenen Abflussrohren austreten, die im Gebäude verlegt wurden oder es sich um herkömmliche Regenrinnen bzw. Regenabflussrohre handeln, sind diese ebenfalls im Versicherungsschutz mit inbegriffen.

 

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