20. Werden Reiserücktrittskosten mitversichert?

Bei einem erheblichen Schadensvorfall kann es notwenig sein den Urlaub vorzeitig abzubrechen. Dabei übernimmt die Versicherung die Rückreisekosten des Gebäudeeigentümers zum Schadensort. Eine Urlaubsreise liegt jedoch nur dann vor, wenn der Eigentümer aus privaten Gründen mindestens vier Tage oder höchstens acht Wochen verreist ist.
Die Rückreisekosten werden übernommen, wenn die Reisemittel angemessen und den Umständen entsprechend gewählt wurden.

 

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